Interessenabwägung bei fristloser Kündigung

Fristlose Kündigung während Freistellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2016, Aktenzeichen 5 Sa 1201/16

Entstehen Pflichtverletzungen zum Ende des Arbeitsvertrages und während einer Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, kann dies zugunsten des Arbeitnehmers in der Interessenabwägung berücksichtigt werden.

Kein Kopftuchverbot in öffentlichen Kitas

Muslimische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.Oktober 2016, Aktenzeichen 1 BvR 354/11

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gewährleistet den Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft die Freiheit, den Regeln ihres Glaubens gemäß einem religiösen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines Kopftuchs der Fall sein kann, wenn dies hinreichend plausibel begründet wird.

Abmahnung geht vor Kündigung

Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.April 2013, Aktenzeichen 10 Sa 2339/12

Kann bereits mit einer Abmahnung die zukünftige Vertragstreue einer Mitarbeiterin erreicht werden, muss dieses Mittel zur Verhaltenssteuerung genutzt werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung muss zudem mit einer Interessenabwägung verbunden werden und der Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Fristlose Kündigung wegen Missachtung des Rauchverbots

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2013, Aktenzeichen 1 Sa 80/13

Der Verstoß gegen das Rauchverbot ist selbst in einer Lackiererei kein Grund zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Nur bei der konkreten Gefahr von Brand und Explosion wäre die fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2011, 9 Sa 110/11

Der Leiter eines städtischen Jugendraumes wurde mehrfach wegen verschiedener Pflichtverletzungen abgemahnt. Im Verlauf einer mehrmonatigen Freistellungszeit betrieb der Leiter des Jugendraumes öffentliche Lobbyarbeit über Facebook und andere öffentliche Kanäle, um innerdienstliche Probleme an den Pranger zu stellen.